AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1991, 796
OLG Köln - Urteil vom 05.07.1990 (5 U 244/89) - DRsp Nr. 1994/12303
OLG Köln, Urteil vom 05.07.1990 - Aktenzeichen 5 U 244/89
DRsp Nr. 1994/12303
1. Sowohl falsche Angeben zu Vorschäden wie auch eine falsche Bezeichnung des Radiotyps in der Schadensanzeige sind Verletzungen der Aufklärungsobliegenheit. 2. Da die Aufklärungsobliegenheit den Versicherer in den Stand versetzen soll, selbst die ihm wichtigen Umstände zu ermitteln, kommt es nicht darauf an, ob die verschwiegene Tatsache im Einzelfall tatsächliche Auswirkungen auf den Umfang der Leistungspflicht gehabt hätte.
Normenkette:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.