Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18. April 1989 -
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an
die Klägerin 4.436,63 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Februar 1989 zu
zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25 % und die Beklagte
zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und hat auch in der Sache überwiegend Erfolg.
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