OLG Köln - Urteil vom 09.01.1996 (9 U 53/95) - DRsp Nr. 1997/1725
OLG Köln, Urteil vom 09.01.1996 - Aktenzeichen 9 U 53/95
DRsp Nr. 1997/1725
Gewichtige Indizien, die für eine Unfallmanipulation sprechen, sind: auffälliges Verhalten des Kl. vor dem Unfall im Bereich der Unfallstelle, Schäden an seinem Kfz, die entgegen seinem Vortrag dem Unfall nicht zugeordnet werden können.