OLG Köln - Urteil vom 10.06.1975
Ss 96/75
Normen:
StPO § 331 ;
Fundstellen:
VRS 50, 97

OLG Köln - Urteil vom 10.06.1975 (Ss 96/75) - DRsp Nr. 1994/12631

OLG Köln, Urteil vom 10.06.1975 - Aktenzeichen Ss 96/75

DRsp Nr. 1994/12631

Der Senat bleibt dabei, daß es auch bei Berücksichtigung des neuen Strafzumessungsrechts dem Verbot der Schlechterstellung (§ 331 StPO) widerspricht, wenn eine in erster Instanz verhängte geringe und nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe vom Berufungsgericht auf das allgemeine Rechtsmittel des Angeklagten hin erhöht, aber zur Bewährung ausgesetzt wird.

Normenkette:

StPO § 331 ;
Fundstellen
VRS 50, 97