OLG Köln - Urteil vom 12.12.1991 (7 U 141/91) - DRsp Nr. 1994/12223
OLG Köln, Urteil vom 12.12.1991 - Aktenzeichen 7 U 141/91
DRsp Nr. 1994/12223
Befindet sich eine Straße insgesamt in einem guten Erhaltungszustand, muß auch in einem Bereich, der aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse vorübergehend überschwemmt und die Straßenoberfläche deshalb nicht sichtbar ist, nicht ohne weiteres mit gefährlichen Hindernissen oder Vertiefungen gerechnet werden. Die im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt erfordert jedoch, auf der überfluteten Strecke nur mit mäßiger Geschwindigkeit zu fahren.