Der Kläger begehrt von der Beklagten Deckungsschutz aus einer für sein Fahrzeug Mercedes Benz, amtliches Kennzeichen ........, abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit diesem Fahrzeug war der Kläger am 03.10.1992 in K.-R. in ein Unfallereignis verwickelt, bei dem der Zeuge R. verletzt und dessen Fahrzeug beschädigt wurde.
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