OLG Köln - Urteil vom 21.06.1996 (19 U 234/95) - DRsp Nr. 1996/30598
OLG Köln, Urteil vom 21.06.1996 - Aktenzeichen 19 U 234/95
DRsp Nr. 1996/30598
»Behauptet der Halter eines Kfz, der nicht zugleich dessen Käufer war, ihm sei das Fahrzeug bereits "beim Kauf" geschenkt worden, so streitet für ihn gegenüber dem Herausgabeanspruch des Käufers aus § 985BGB die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1BGB.«