OLG Köln - Urteil vom 21.09.1976
Ss 327/76
Normen:
StVO § 3 ;
Fundstellen:
VRS 52, 276

OLG Köln - Urteil vom 21.09.1976 (Ss 327/76) - DRsp Nr. 1994/12617

OLG Köln, Urteil vom 21.09.1976 - Aktenzeichen Ss 327/76

DRsp Nr. 1994/12617

1. Hat ein Fußgänger, der nach Abgabe eines Schallzeichens durch den sich ihm nähernden Kraftfahrer auf der Straßenmitte stehengeblieben ist, seinen Blick in die Richtung des Kraftfahrzeugs gewandt und verharrt er in dieser Position für einen nicht nur kurzen Zeitraum, so kann der Kraftfahrer annehmen, daß der Fußgänger ihn erkannt habe. 2. Welcher Zeitraum ausreicht, damit der Kraftfahrer aus dem Verhalten des Fußgängers einen sicheren Schluß auf dessen weiteres Verhalten ziehen darf, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Insoweit kommt es auf die Geschwindigkeit des sich nähernden Fahrzeugs, seinen Abstand zu dem überquerenden Fußgänger und auf die Breite der Fahrbahn an.

Normenkette:

StVO § 3 ;
Fundstellen
VRS 52, 276