OLG Köln - Urteil vom 25.04.1995 (9 U 22/94) - DRsp Nr. 1996/3797
OLG Köln, Urteil vom 25.04.1995 - Aktenzeichen 9 U 22/94
DRsp Nr. 1996/3797
1. Der Zusatz ca. vor der in der Schadenanzeige angegebenen Laufleistung entlastet den Versicherungsnehmer nicht, wenn diese Einschränkung eine Abweichung von - hier - über 20 % nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr abdecken kann.2. Der Versicherungsnehmer kann diesen Vorwurf einer objektiven Obliegenheitsverletzung nur damit entkräften, daß er beweist, daß der Versicherer über die fraglichen Tatsachen bereits früher genau informiert gewesen ist.3. Eine bloße Möglichkeit für den Versicherer, sich selbst über die fraglichen Fakten zu informieren, genügt dabei aber nicht; nur bei sicherer Kenntnis des Versicherer von den entscheidungsrelevanten Tatsachen kann eine Obliegenheitsverletzung entfallen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.