OLG Köln - Urteil vom 27.02.1980 (2 U 21/79) - DRsp Nr. 1994/12574
OLG Köln, Urteil vom 27.02.1980 - Aktenzeichen 2 U 21/79
DRsp Nr. 1994/12574
Es verbleibt bei der vollen Beweislast des Anspruchstellers für die anspruchsbegründenden Tatsachen, wenn der Versicherer Umstände nachweist, die den Schluß nahelegen, daß er sich um einen vorgetäuschten Fahrzeugunfall handelt.