OLG Köln - Urteil vom 27.05.1993 (12 U 141/92) - DRsp Nr. 1994/12079
OLG Köln, Urteil vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 12 U 141/92
DRsp Nr. 1994/12079
1. Die in dem Bestellformular eines Verkäufers enthaltene Abrede, daß der Käufer zehn Tage an die Bestellung gebunden und der Kaufvertrag abgeschlossen sei, wenn der Käufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätige oder die Lieferung ausführe, führt dazu, daß die entsprechende Klausel von vornherein Bestandteil des Angebots des Käufers wird. Sie unterliegt beim Gebrauchtwagenkauf keinen Wirksamkeitsbedenken im Hinblick auf die §§ 9, 10 Nr. 1 AGBG.
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