OLG München vom 02.02.1993
27 U 226/92
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1993, 109
VersR 1994, 832

OLG München - 02.02.1993 (27 U 226/92) - DRsp Nr. 1995/3899

OLG München, vom 02.02.1993 - Aktenzeichen 27 U 226/92

DRsp Nr. 1995/3899

1. Läßt es ein Grundstückseigentümer zu, daß Besucher mit ihren Kfz auf seinem Grundstück parken, so erfordert es seine Verkehrssicherungspflicht nicht, den Toranschlag an der Einfahrt so abzuändern, daß besonders tiefliegende Serienfahrzeuge oder deutlich über die durchschnittliche Bodenfreiheit von Serienfahrzeugen hinaus tiefer gelegte Kfz nicht mit dem Toranschlag kollidieren können. 2. Zur Verkehrssicherungspflicht, wenn der Toranschlag einer Einfahrt im Herbst von Laub verdeckt ist.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
OLGReport-München 1993, 109
VersR 1994, 832