OLG München - 04.08.1994 (4 U 752/94) - DRsp Nr. 1996/29478
OLG München, vom 04.08.1994 - Aktenzeichen 4 U 752/94
DRsp Nr. 1996/29478
Der Patient kann dem Honoraranspruch des Arztes für eine von diesem fehlerfrei durchgeführte Operation nicht unter dem Blickpunkt einer unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, daß bei der Aufklärung vor der Operation ein etwaiges Lähmungsrisiko nur der Sache nach angesprochen, aber nicht hinreichend verdeutlicht worden sei.