OLG München vom 05.11.1993
10 U 2701/93
Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
SP 1994, 381

OLG München - 05.11.1993 (10 U 2701/93) - DRsp Nr. 1995/3874

OLG München, vom 05.11.1993 - Aktenzeichen 10 U 2701/93

DRsp Nr. 1995/3874

1. Vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sind mindestens ein oder zwei Vergleichsangebote einzuholen und die Möglichkeit von Pauschaltarifen wahrzunehmen. 2. Die ersparten Eigenkosten sind mit 20% anzusetzen. 3. Bei Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeuges besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
SP 1994, 381