OLG München - 29.01.1988 (10 U 4609/87) - DRsp Nr. 1994/12775
OLG München, vom 29.01.1988 - Aktenzeichen 10 U 4609/87
DRsp Nr. 1994/12775
Der Versicherungsnehmer, der seinen Fahrzeugschlüssel am Schlüsselbrett im Flur seiner Wohnung aufhängt, wo er von einem minderjährigen Besucher nach gemeinsamem Alkoholgenuß entwendet wird, handelt jedenfalls dann nicht grob fahrlässig, wenn der Versicherungsnehmer keine Anhaltspunkte für ein derartiges Verhalten des Besuchers hat.