OLG München - Beschluß vom 04.03.1992
2 Ws 224/92
Normen:
StGB § 69 ; StPO § 111a;
Fundstellen:
NJW 1992, 2777

OLG München - Beschluß vom 04.03.1992 (2 Ws 224/92) - DRsp Nr. 1994/12730

OLG München, Beschluß vom 04.03.1992 - Aktenzeichen 2 Ws 224/92

DRsp Nr. 1994/12730

Wer als Kfz-Sachverständiger nach einem Verkehrsunfall, der von Dritten gestellt wurde, um Schadensersatzansprüche gegen eine Versicherungsgesellschaft zu erheben, in Kenntnis dieses Umstandes ein Schadensgutachten für den Anspruchsteller erstattet, zeigt einen Eignungsmangel, der die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt.

Normenkette:

StGB § 69 ; StPO § 111a;
Fundstellen
NJW 1992, 2777