Auf die Berufung des Klägers vom 17.12.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 20.11.2020 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.467,16 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.08.2018 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 990,08 € zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3. II. III. IV. V.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|