Schneematsch fällt nicht unter den Begriff Schneeglätte; BayObLG (2 Ob OWi 158/89) VRS 1989, 458. - Vgl zur Verkehrssicherungspflicht im Eingangsbereich eines Kaufhauses auch OLG Köln VersR 1990, 320; zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts hinsichtlich des Eingangsbereichs auch LG München II VersR 1989, 276.
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