Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte aufgrund eines Teilungsabkommens mit der Klägerin einen Betrag von 5620,02 DM zu erstatten hat.
Ein bei der Klägerin versicherter Monteur verunglückte bei der Reparatur eines Lkw, dessen Halter bei der Beklagten kfz-haftpflichtversichert ist.
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