Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreiten der innerorts zulässigen Geschwindigkeit) eine Geldbuße von 400,-- DM festgesetzt; von der Anordnung eines Fahrverbots hat es abgesehen. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit der Rechtsbeschwerde. Das Rechtsmittel ist begründet.
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