Beschädigt wurde ein gebrauchter Lkw. Für ihn ist grundsätzlich durch einen anderen gebrauchten Lkw Ersatz zu leisten. Die Zeitspanne, die zur Beschaffung eines derartigen Gebrauchtfahrzeugs notwendig ist, ist für die zu erstattenden Mietwagenkosten maßgebend, nicht der längere Zeitraum, der für die Beschaffung eines Neufahrzeugs erforderlich ist. Erste Voraussetzung ist dabei natürlich, daß Gebraucht-Lkw überhaupt beschaffbar sind.
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