OLG Nürnberg - 28.07.1994 (8 U 3805/93) - DRsp Nr. 1995/9893
OLG Nürnberg, vom 28.07.1994 - Aktenzeichen 8 U 3805/93
DRsp Nr. 1995/9893
Ob im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach § 14AKB eine Partei an die dem Gegner erklärte Benennung eines Sachverständigen gebunden ist, bestimmt sich nach Treu und Glauben. Das einer Partei zustehende Recht, für das Verfahren einen Sachverständigen ihres Vertrauens zu benennen, bleibt so lange ungeschmälert, als der benannte Sachverständige noch nicht tätig geworden und das Gutachten nicht erstattet ist.