OLG Oldenburg - 19.06.1990 (Ss 246/90) - DRsp Nr. 1992/10004
OLG Oldenburg, vom 19.06.1990 - Aktenzeichen Ss 246/90
DRsp Nr. 1992/10004
Gerechtfertigte Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24StVG auch nach Inkrafttreten der (neuen) Bußgeldkatalog- Verordnung nur dann, wenn feststeht, daß der mit dem Fahrverbot angestrebte Erfolg bei Verhängung einer empfindlichen oder auch verschärften Geldbuße allein nicht zu erwarten ist.
Normenkette:
StVG § 24, § 25 Abs.1 S.1;
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