OLG Oldenburg - 27.04.1995 (14 U 2/94) - DRsp Nr. 1996/29838
OLG Oldenburg, vom 27.04.1995 - Aktenzeichen 14 U 2/94
DRsp Nr. 1996/29838
a) Auch auf Autobahnen darf grundsätzlich nur so schnell gefahren werden, daß ein Anhalten innerhalb der Reichweite des Abblendlichtes möglich ist. b) Insbesondere der Schnellfahrer muß sein Fahrverhalten beim Passieren einer Fahrzeugkolonne darauf einstellen, daß andere Verkehrsteilnehmer seine Fahrgeschwindigkeit falsch einschätzen. Dies erfordert vom Schnellfahrer eine sofortige Bremsung, wenn einer der Kolonnenfahrer den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt.