OLG Oldenburg - Urteil vom 04.12.1991 (2 U 126/91) - DRsp Nr. 1994/13112
OLG Oldenburg, Urteil vom 04.12.1991 - Aktenzeichen 2 U 126/91
DRsp Nr. 1994/13112
Verursacht der VN im Zustande der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit den Versicherungsfall und ist er in diesem Zeitpunkt, wie zu seinen Gunsten unterstellt wird, schuldunfähig, so ist der VR dennoch gem. § 61VVG leistungsfrei, wenn der VN zuvor an einem Trinkgelage teilgenommen und keine geeigneten Vorkehrungen dagegen getroffen hat, später fahruntüchtig das versicherte Kfz zu fahren.