OLG Oldenburg - Urteil vom 15.06.1993
5 U 60/92
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 06.04.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 408/86

OLG Oldenburg - Urteil vom 15.06.1993 (5 U 60/92) - DRsp Nr. 2011/7969

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.06.1993 - Aktenzeichen 5 U 60/92

DRsp Nr. 2011/7969

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Betragsverfahren über die Höhe des Ersatzes von materiellem und immateriellem Schaden wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung.

Die Klägerin zu 1) kam am 17.2.1984 als erstes Kind der Kläger zu 2) und 3) schwerstgeschädigt im Krankenhaus X. Stift O. zur Welt, in dessen gynäkologischer Abteilung die Beklagten als Belegärzte tätig waren. Sie ist wegen einer hirnorganischen Schädigung in ihrer motorischen, geistigen und psychosozialen Entwicklung schwerstens behindert und ihr Leben lang voll auf intensivste Pflege und Betreuung angewiesen. Daneben ist sie blind und hat von Geburt an eine Lungengewebsschädigung.