OLG Oldenburg - Urteil vom 23.11.1990 (6 U 143/90) - DRsp Nr. 1992/9996
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.1990 - Aktenzeichen 6 U 143/90
DRsp Nr. 1992/9996
b. Mangels entsprechender Weisung des Mandanten ist der Anwalt nicht ohne weiteres verpflichtet, vor Mandatsübernahme eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen;c. ebensowenig ist die Übernahme der Anwaltstätigkeit für einen haftpflichtversicherten Mandanten von einer vorherigen Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer abhängig.
Normenkette:
BGB § 276, § 675 ;
Gründe (Auszug):
b.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.