OLG Oldenburg - Urteil vom 23.11.1994 (2 U 166/94) - DRsp Nr. 1995/9899
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 2 U 166/94
DRsp Nr. 1995/9899
Eine Vorfahrtsverletzung durch überfahren eines Stop-Schildes ist regelmäßig grob fahrlässig i.S.d. § 61VVG; dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der Verkehrsteilnehmer das Stop-Schild übersehen hat oder ob er es verspätet wahrnimmt und der daraufhin eingeleitete Bremsversuch ohne Erfolg bleibt.