OLG Oldenburg - Urteil vom 28.07.1992
5 U 32/92
Normen:
BGB § 843 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 101

OLG Oldenburg - Urteil vom 28.07.1992 (5 U 32/92) - DRsp Nr. 1994/13101

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.1992 - Aktenzeichen 5 U 32/92

DRsp Nr. 1994/13101

1. Eine Behinderung von max. 10% bei haushaltsspezifizierten Tätigkeiten kann bei der Schadenberechnung wegen gegebener Kompensationsmöglichkeiten außer Ansatz bleiben. 2. Ist die Leistungsfunktion für den Haushalt nicht beeinträchtigt, kann ein nach BAT X zu entlohnender Ersatz ausreichen, um den Ausfall im Haushalt auszugleichen. 3. Auf die familienrechtliche Verpflichtung zur Haushaltstätigkeit kommt es bei der Rentenbemessung gem. § 843 BGB nicht an.

Normenkette:

BGB § 843 ;
Fundstellen
r+s 1993, 101