OLG Rostock - Beschluß vom 21.03.1994
2 Ss OWi 102/93 I 7/94
Normen:
OWiG § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 87, 211

OLG Rostock - Beschluß vom 21.03.1994 (2 Ss OWi 102/93 I 7/94) - DRsp Nr. 1995/3709

OLG Rostock, Beschluß vom 21.03.1994 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 102/93 I 7/94

DRsp Nr. 1995/3709

Trotz Vorliegens eins Rechtsfehlers und der Gefahr seiner Wiederholung ist die Zulassung einer Rechtsbeschwerde ausgeschlossen, wenn die im Falle einer Zulassung von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen zu einer Einstellung des Verfahrens wegen einer bereits vor Erlaß des Urteils eingetretenen Verfolgungsverjährung führen müßte. Auch eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gerade wegen der Frage der Verjährung kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

OWiG § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 87, 211