OLG Rostock - Urteil vom 03.07.1996 (6 U 60/96) - DRsp Nr. 1997/1740
OLG Rostock, Urteil vom 03.07.1996 - Aktenzeichen 6 U 60/96
DRsp Nr. 1997/1740
Die Redlichkeit des Versicherungsnehmers ist erschüttert, wenn die Anfertigung eines Schlüsselduplikats feststeht und die vom Versicherungsnehmer aufgezeigten Möglichkeiten, wie der Schlüssel ohne sein Wissen von Unbekannten hätte dupliziert werden können, widerlegt sind.