OLG Saarbrücken vom 15.10.1976
4 U 120/75
Fundstellen:
VersR 1978, 144

OLG Saarbrücken - 15.10.1976 (4 U 120/75) - DRsp Nr. 1994/13318

OLG Saarbrücken, vom 15.10.1976 - Aktenzeichen 4 U 120/75

DRsp Nr. 1994/13318

1. Nach empirischen Untersuchungen zur Deliktsfähigkeit gem. BGB § 828 sind 10jährige Kinder dann als generell deliktsfähig anzusehen, wenn sie wenigstens sonderschulfähig sind. 2. Ein fast 10jähriger Junge weiß in der heutigen Zeit um die typischen Gefahrenrisiken seines Verhaltens, wenn er eine 1,20 m hohe Hofmauer überklettert und einen nicht abgeschlossenen abgestellten Lkw in Bewegung setzt, so daß er gegen eine Grenzmauer rollt. 3. Die Tatsache, daß das Führerhaus des abgestellten Lkw nicht abgeschlossen gewesen ist, begründet für sich allein kein Mitverschulden, weil das Fahrzeug in einem durch eine 1,20 m hohe Mauer geschützten Innenhof gestanden hat, dessen Zufahrten durch Pförtner kontrolliert worden sind (so auch BGH, 1861-01-31, VI ZR 52/60, VersR 1961, 417).

Fundstellen
VersR 1978, 144