OLG Saarbrücken - Beschluß vom 08.12.1995 (Ss 113/95; Ss 143/95) - DRsp Nr. 1996/29841
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 08.12.1995 - Aktenzeichen Ss 113/95; Ss 143/95
DRsp Nr. 1996/29841
1. Auf Vorsatz hinsichtlich Fahrunsicherheit kann weder aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (hier 1,36 o/oo) noch daraus geschlossen werden, daß der Angekl versucht hat, sich der Strafverfolgung zu entziehen. 2. Für Eintragungen im Verkehrszentralregister sind im tatrichterlichen Urteil die tatsächlichen Voraussetzungen anzugeben, anhand derer das Revisionsgericht die Verwertbarkeit und Tilgungsreife der eingetragenen Entscheidungen überprüfen kann.