OLG Saarbrücken - Urteil vom 06.07.1990 (3 U 44/89) - DRsp Nr. 1994/13256
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.1990 - Aktenzeichen 3 U 44/89
DRsp Nr. 1994/13256
1. Nutzungsausfallentschädigung kann auch für lange Zeiträume beansprucht werden, wenn es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, sich zwecks Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs weiter zu verschulden. 2. Bei der Bestimmung des Wertes eines langfristigen Nutzungsausfalls kann nicht auf die Tagessätze der Tabelle von Sanden/Danner zurückgegriffen werden. In solchen Fällen kommt als sachgerechte Bewertungsmethode die Orientierung an den Vorhaltekosten in Betracht.