OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.02.1994
3 U 677/93 - 32
Normen:
BGB § 249 S. 2;
Fundstellen:
ZfS 1994, 289

OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.02.1994 (3 U 677/93 - 32) - DRsp Nr. 1995/3875

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.1994 - Aktenzeichen 3 U 677/93 - 32

DRsp Nr. 1995/3875

1) Den Geschädigten trifft grundsätzlich keine Pflicht, vor den Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges Vergleichsangebote einzuholen, um die Kosten eines Mietfahrzeuges möglichst gering zu halten. Nur ausnahmsweise, beispielsweise bei voraussehbar längerer Mietdauer oder zu erwartender höherer Fahrleistung ist er gehalten, sich hinsichtlich des Mietwagens um möglichst günstige Konditionen zu bemühen. Das gleiche gilt bei erkennbar überhöhtem Mietzinsverlangen. 2) Ob geänderte technische und wirtschaftliche Voraussetzungen bei normaler Nutzung des Mietfahrzeuges eine Korrektur der Größenordnung des Abzuges für ersparte Aufwendungen rechtfertigen, kann bei besonders hoher Fahrleistung des Mietfahrzeuges offen bleiben (hier: über 2500 km).

Normenkette:

BGB § 249 S. 2;

Hinweise:

S.a. OLG Stuttgart ZfS 1994, 206 f

Fundstellen
ZfS 1994, 289