»... Hat der Tatrichter .. wegen einer Tat verurteilt, die nicht mit der im Bußgeldbescheid bezeichneten identisch ist, und kann die dort vorgeworfene Tat nicht erwiesen werden, hat das Rechtsbeschwerdegericht den Betroff. freizusprechen. Für die zusätzliche Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der nicht den Gegenstand des Bußgeldbescheides bildenden Tat ist dann kein Raum.
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