OLG Stuttgart - 18.05.1995 (14 U 59/94) - DRsp Nr. 1997/1746
OLG Stuttgart, vom 18.05.1995 - Aktenzeichen 14 U 59/94
DRsp Nr. 1997/1746
Der Verlust der Sehkraft eines Auges, der auf unzureichende therapeutische Sicherheitsaufklärung zurückzuführen ist, rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 30.000 DM. Dies gilt auch dann, wenn das Auge (durch grauen Star) vorgeschädigt war und der im Zeitpunkt der Operation 67jährige Patient rd. zweieinhalb Jahre nach der Operation gestorben ist.