Totalschaden eines Pkw »Peugeot 504« (mit Schiebedach) nach zweimonatiger Benutzung und 4.500 km Laufleistung; Neupreis und 12.250,- DM.
Noch näher an der Grenze zur Abrechnung auf Neuwagenbasis liegen die in den folgenden beiden Urteilen erörterten Fälle des sogenannten unechten Totalschadens (unzumutbare Reparatur): OLG Bamberg (Urteil - 5 U 126/71 - 21.12.1971, in NJW 1972, 828): Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts für einen zum Unfallzeitpunkt 1.748 km in 4 Wochen gelaufenen Pkw, und zwar ausgehend von dessen Zeitwert mit entsprechendem Zuschlag; OLG Stuttgart (Urteil - 2 U 82/74 - 8.11.1974, in VersR 1976, 73): Ersatz für ein 1.790 km in 4 Monaten gelaufenes Fahrzeug in Höhe des Neupreises abzüglich benutzungsbedingter Wertminderung. Vgl. im übrigen die Rechtsprechung einerseits zu Abrechnung auf der Basis des sogenannten unechten Totalschadens: ES Kfz-Schaden A-1/3 ff., 6, 8, 13, andererseits zum (Ab-)Nutzungsabschlag bei der Abrechnung auf Neuwagenbasis oben ES Kfz-Schaden A-3/18, 19.
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