I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinwirkung im Straßenverkehr (Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1, 3 StVG) zu der Geldbuße von 250,00 EURO sowie einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Hiergegen hat er Rechtsbeschwerde eingelegt. Er beantragt, das Urteil aufzuheben und das Verfahren wegen Eintritts der Verjährung einzustellen und hat insoweit die Sachrüge erhoben.
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