OLG Stuttgart - Beschluß vom 17.07.1981 (1 Ss 480/81) - DRsp Nr. 1994/13536
OLG Stuttgart, Beschluß vom 17.07.1981 - Aktenzeichen 1 Ss 480/81
DRsp Nr. 1994/13536
Werden Weisungen einer Streifenwagenbesatzung, die zur anderweitigen Verkehrsregelung rascher vorwärtskommen will, nicht befolgt, so liegt keine Zuwiderhandlung nach § 36 Abs. 1, evtl aber eine Behinderung nach § 1 Abs. 2StVO vor.