OLG Stuttgart - Beschluß vom 17.10.1983 (1 Ss 508/82) - DRsp Nr. 1994/13499
OLG Stuttgart, Beschluß vom 17.10.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 508/82
DRsp Nr. 1994/13499
Das Distanova-Abstandsmeßgerät ist auch zur Geschwindigkeitsmessung geeignet. Dann ist jedoch ein zusätzlicher Abschlag von den sonst angenommenen Werten erforderlich.