I.
Das Amtsgericht Stuttgart hat den Betroffenen am 19. Dezember 1995 zu der Geldbuße von 150,00 DM verurteilt, weil er am 3. August 1995 auf der Bundesautobahn von Singen in Richtung Stuttgart infolge kurzzeitiger Unaufmerksamkeit und unangepaßt hoher Geschwindigkeit einen Auffahrunfall mit Fremdsachschaden verursacht habe.
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