OLG Stuttgart - Beschluß vom 19.08.1981 (3 Ss (12) 434/81) - DRsp Nr. 1994/13533
OLG Stuttgart, Beschluß vom 19.08.1981 - Aktenzeichen 3 Ss (12) 434/81
DRsp Nr. 1994/13533
Die Ablehnung der beantragten Vereidigung eines Zeugen mit der Begründung, seiner Aussage komme keine ausschlaggebende Bedeutung zu, ist rechtsfehlerhaft, wenn die Verurteilung des Betroffenen maßgeblich auf die Aussage dieses Zeugen gestützt wird.