OLG Stuttgart - Beschluß vom 24.01.1986 (Ss 40/86) - DRsp Nr. 1994/13474
OLG Stuttgart, Beschluß vom 24.01.1986 - Aktenzeichen Ss 40/86
DRsp Nr. 1994/13474
Nach der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist beginnt die Verfolgungsverjährung von neuem; die Verfolgungsverjährung, die bis zu der zunächst eingetretenen Rechtskraft gelaufen ist, wird nicht lediglich fortgesetzt.