I.
Das Amtsgericht Künzelsau verurteilte den Angeklagten am 31 Oktober 2001 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu der Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 DM. Es entzog ihm die Fahrerlaubnis, zog seinen Führerschein ein und ordnete an, dass ihm vor Ablauf von vier Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden dürfe. Am selben Tag beschloss es die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111 a StPO sowie die Beschlagnahme des Führerscheins.
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