OLG Stuttgart - Beschluß vom 27.11.1978 (3 Ws 343/78) - DRsp Nr. 1994/13563
OLG Stuttgart, Beschluß vom 27.11.1978 - Aktenzeichen 3 Ws 343/78
DRsp Nr. 1994/13563
Für die Entscheidung über die vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a Abs. 7StGB) ist das Gericht des ersten Rechtszuges (nicht die Strafvollstreckungskammer) zuständig, wenn die Strafe voll verbüßt ist.