OLG Stuttgart - Urteil vom 07.05.1982 (2 U 208/81) - DRsp Nr. 1994/13521
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.05.1982 - Aktenzeichen 2 U 208/81
DRsp Nr. 1994/13521
Bei einem Zusammenstoß zweier Kfz an einer Straßeneinmündung sind die Voraussetzungen eines für Verschulden des Wartepflichtigen sprechenden Anscheinsbeweises nicht erfüllt, wenn infolge unerlaubt hoher Annäherungsgeschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten die Erkennbarkeit der objektiven Vorfahrtslage zweifelhaft ist.