OLG Stuttgart - Urteil vom 11.04.2024
2 U 176/22
Normen:
StVG § 7; StVG § 17;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 21.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 2/22

Antrag des Kaskoversicherers im Regress auf Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2024 - Aktenzeichen 2 U 176/22

DRsp Nr. 2024/5295

Antrag des Kaskoversicherers im Regress auf Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

Schwenkt beim Rechtsabbiegen eines Lang-Lkws die linke vordere Ecke seines Anhängers um ca. einen Meter nach links in die fremde Fahrbahn aus und kann der Fahrer den hierdurch gefährdeten Verkehrsraum nicht beobachten, muss sich der Fahrer von einer anderen Person einweisen lassen.

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2022 in Ziffer 1 der Entscheidungsformel wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.841,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus seit 22.12.2021 zu zahlen.

II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis zu 6.000,00 Euro

Normenkette:

StVG § 7; StVG § 17;

Gründe

A

Die Klägerin macht als Kaskoversicherer im Regress Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 26.10.2021 in S. geltend.

I.