OLG Stuttgart - Urteil vom 18.01.1996
7 U 156/95
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
ZfS 1997, 140

OLG Stuttgart - Urteil vom 18.01.1996 (7 U 156/95) - DRsp Nr. 1997/6092

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.01.1996 - Aktenzeichen 7 U 156/95

DRsp Nr. 1997/6092

Die Entwendung des Fahrzeugschlüssels und des außer Sichtweite abgestellten Kfz ist nicht durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht worden, wenn der Versicherungsnehmer den Schlüssel an einem belebten Badestrand in einer Badetasche (in einer durch Reißverschluß gesicherten Innentasche), die er ständig unter Kontrolle zu haben glaubt, verwahrt hat, wohin er ihn erst an seinem Liegeplatz aus seiner abgelegten Kleidung gepackt hatte.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
ZfS 1997, 140