OLG Thüringen - 28.08.1996 (4 U 625/95) - DRsp Nr. 1997/6094
OLG Thüringen, vom 28.08.1996 - Aktenzeichen 4 U 625/95
DRsp Nr. 1997/6094
Bei einem Fremdschaden von 115 DM liegt kein Bagatellschaden mehr vor, so daß ein Verlassen des Unfallortes ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle nach § 142StGB darstellt.